Bremer Bündnis für die Ukraine

Eine Initiative von Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen in Bremen zur Unterstützung lokaler Akteure in der Ukraine-Hilfe

Was wir bisher erreicht haben

Das bb4ua Bremer Bündnis für die Ukraine hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: Knapp 100.000 Euro an Spenden sind in den ersten 10 Monaten auf dem Sonderkonto der Bürgerstiftung Bremen eingegangen. Ein großer Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern: Sie haben mit großen wie mit kleinen Summen geholfen, das Leid der geflüchteten Kinder und Frauen zu lindern, und Freude in ihren Alltag gebracht. Viele Anträge auf Unterstützung sind beim Bündnis eingegangen, die Jury hat unter strenger Beachtung der Kriterien 13 Projekte in unterschiedlicher Höhe gefördert – seien es Feriencamps oder Musikstunden für ukrainische Kinder, viele sportliche Angebote, kinderpsychologische Betreuung oder Feiern zum orthodoxen Weihnachtsfest. Das Spendenbudget ist nahezu ausgeschöpft. Künftig werden Spenden projektorientiert eingeworben: Damit Sie die Wirksamkeit Ihrer Spende noch besser und direkter sehen können!

Scroll-Anker-Über-Uns

Wer wir sind

Im Frühjahr 2022 nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben sich in Bremen zusammengeschlossen: Stiftungen, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen in Bremen. Gemeinsam setzen wir uns seitdem für Schutzsuchende aus der Ukraine in Bremen ein – um ihr Ankommen so einfach wie möglich zu gestalten und Perspektiven für einen längerfristigen Aufenthalt zu schaffen. Wir wollen gemeinnützige Vereine in der Stadt unterstützen, die im direkten Kontakt mit den Schutzsuchenden sind und die wissen, welchen Bedarf es gibt und was praktikabel und wirksam ist. Mit dem Förderprogramm bb4ua sollen keine Parallelstrukturen geschaffen; es sollen bestehende Organisationen gestärkt und vernetzt werden – und zwar ausschließlich in Bremen.

Wie wir arbeiten

Bürgerstiftung Bremen und Stiftungshaus Bremen koordinieren das Bündnis.

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Die Bürgerstiftung führt das Spendenkonto, verwaltet das Antragsverfahren und die Mittelbewilligung, stellt Spendenbescheinigungen aus. Ein gemeinsames Gremium prüft und entscheidet über die Förderung. Antrag und Mittelnachweis werden niedrigschwellig gestaltet. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, die sich direkt an ukrainische Schutzsuchende richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Ankommen und Stabilisieren sind die ersten Schritte, aber wir denken Integration von Anfang an mit.

Was wir fördern

Die Spendengelder sollen Projekte unterstützen, die das Ankommen praktisch erleichtern, die Schutzsuchenden emotional begleiten und Integration ermöglichen.

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In Bremen gibt es eine Vielzahl von Engagierten; so haben sie das „Ukraine Netzwerk Bremen“ gebildet, um ihre Maßnahmen zu koordinieren, zu bündeln, zu verstärken – ein innovatives, sich stützendes Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Stellen. Die Beteiligten unterstützen Schutzsuchende bei der Ankunft, aber auch bei der weiteren Lebensplanung – von Krisentelefonen für die psychische Erstversorgung bis zu Angeboten der sozialen Integration, von Hilfen zur Betreuung von Kindern über Angebote zur Rechtsberatung und Erstorientierung bis zu Qualifizierungsmaßnahmen von Ehrenamtlichen. Dafür müssen Geldmittel bereitstehen.

Warum uns der lokale Aspekt wichtig ist

Es gibt in Bremen herausragende, selbstorganisierte Angebote zur Unterstützung von Geflüchteten, insbesondere auch in den migrantischen Communities.

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Sie brauchen unsere Unterstützung! Bei großen Spendenaufrufen werden sie oft nicht bedacht. Das wollen wir mit dem „Bremer Bündnis für die Ukraine“ ändern. Helfen Sie mit Ihrer Spende den lokalen Akteuren und gemeinnützigen Vereinen.

Das können und dürfen Sie tun

Was gilt für gemeinnützige Organisationen?

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Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen laut Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 17. März 2022) über den bisher geltenden § 58 Nr. 1 AO hinaus vorhandene Spenden ohne Zweckbindung verwenden oder auch für die unmittelbare Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten spenden – auch wenn dies nicht durch den Satzungszweck gedeckt ist. Spenden an andere gemeinnützige Organisationen unabhängig von deren Zweck weiterzureichen, ist nach § 58 AO immer gestattet. Eine ausführliche Info dazu finden Sie hier.

Scroll-Anker-Förderantrag

Förderung und Antragstellung

Viele Menschen aus der Ukraine suchen zurzeit Schutz in Bremen – vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen. Sie haben Krieg erlebt und mussten ihre Angehörigen in der Ukraine zurücklassen. Um die große Anzahl an Menschen ausreichend schnell zu versorgen, ist die Zivilgesellschaft gefordert. Es gibt in Bremen herausragende, selbstorganisierte Angebote zur Unterstützung von Geflüchteten, insbesondere auch in den migrantischen Communities. Sie brauchen unsere Unterstützung!

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Bürgerstiftung und Stiftungshaus starten deshalb eine Spendenaktion, um Organisationen zu fördern, die 1) ihre Kapazitäten zur Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine ausbauen und die 2) ihre Arbeit gut vernetzen. Wir wollen insbesondere die Organisationen stärken, die direkt mit der Zielgruppe arbeiten und die Schutzsuchenden beim Ankommen betreuen und Perspektiven für ihren Aufenthalt bieten, dessen Dauer niemand absehen kann. Die Förderung ist breit aufgestellt. Sie orientiert sich am aktuellen Bedarf und kann für neuen Bedarf geöffnet werden. Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die in Bremen stattfinden.

Wer kann Mittel beantragen?

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, vor allem des freiwilligen Engagements, die sich direkt an ukrainische Schutzsuchende richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Die Organisationen müssen in diesen Bereichen bereits aktiv sein:

  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Familienarbeit
  • Gemeinwesenarbeit
  • Stadtteilkulturarbeit
  • Psychosoziale Versorgung
  • Migrationssozialarbeit
  • außerschulische Bildung
  • Sport/Bewegung
Was ist uns bei Antragstellern bzw. Trägern wichtig?

Uns ist wichtig, dass die Antragsteller bzw. Träger

  • Erfahrung im Umgang mit und Kontakte zu der Zielgruppe haben,
  • ergänzende Angebote zu den staatlichen Leistungen anbieten,
  • stabil aufgestellt sind,
  • für ihr Engagement eine längerfristige Perspektive anstreben,
  • die Angebote schnell Wirkung erzielen können,
  • kooperativ, transparent und vernetzt arbeiten im Sinne unserer freiheitlichen unddemokratischen Gesellschaft,
  • jede Form von Diskriminierung ablehnen.
Wofür kann die Förderung verwendet werden?
  • Angebote für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und zur Entlastung von Eltern
  • ehrenamtliche Begleitung von Schutzsuchenden in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag
  • Angebote zum Austausch der Schutzsuchenden untereinander (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Feste oder Müttercafés)
  • Angebote für die psycho-soziale und emotionale Betreuung und Begleitung
  • Angebote zur Rechtsberatung, Erstorientierung usw. von Schutzsuchenden
  • Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Geflüchtetenarbeit ehrenamtlich Tätigen,
  • Angebote zur Begleitung von Mentoringprogrammen und Wohnpatenschaften
  • ehrenamtliche Initiativen, die bei der beruflichen Integration oder der Sprachförderung helfen,
  • Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben in Bremen sowie zur Vernetzung und Einbindung von Schutzsuchenden in ihrer Nachbarschaft
Nicht gefördert werden können:
  • Nothilfe vor Ort in der Ukraine oder an den Grenzen
  • Initiativen, die sich neu gründen und vorhandene Strukturen doppeln
  • Leistungen oder Aktivitäten, auf die für Schutzsuchende ein Rechtsanspruch besteht,oder die unmittelbar staatliche Aufgabe sind
  • Einzelfallhilfen, insbesondere einzelfallbezogene Hilfen der Gesundheitsfürsorge
  • Ehrenamtliche Aktivitäten ohne Bezug zu Geflüchteten/Schutzsuchenden
Organisation, Förderanfragen, Antragstellung

Die Bürgerstiftung Bremen und das Stiftungshaus Bremen koordinieren die Spendenaktion. Die Bürgerstiftung übernimmt die administrative Abwicklung und Beratung von Förderanfragen. Welche Mittel bewilligt werden, entscheidet ein Auswahlgremium mit Vertretern des Stiftungshauses, der Bürgerstiftung, der Wirtschaft und der Engagement-Szene. Förderantrag und Mittelnachweis sind niedrigschwellig gestaltet. Über Förderanfragen wird schnellstmöglich auf Basis des Online-Antrages entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Online-Antragsformular

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, vor allem des freiwilligen Engagements, die sich direkt an ukrainische Schutzsuchende richten oder sie in ihre Angebote integrieren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Organisation

Ansprechperson für evtl. Rückfragen

Freistellungsbescheid

Bitte laden Sie hier Ihren aktuellen Freistellungsbescheid hoch. Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.

Name des Projektes / Angebotes

Projektkategorie

Mehrfachnennung möglich

Projekt-Kategorie*

Umsetzungszeitraum

Wofür genau wird das Geld benötigt?

Finanzierungsplan
Bitte stellen Sie kurz die Kosten des Projektes dar und geben an, aus welchen Mitteln (Eigenmittel, Zuschüsse) diese Kosten gedeckt werden sollen. Bitte weisen Sie die Personal- und Sachkosten gesondert aus.

Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass meine hier eingetragenen Daten sowie hochgeladene Dokumente in der Datenbank der Bürgerstiftung weiterverarbeitet, gespeichert und veröffentlicht werden. Weitere Infos finden Sie in unsren Hinweisen zum Datenschutz.

Nach Abschluss des Projektes werden wir die Verwendung der Fördermittel in einfacher Form durch einen Projektbericht nachweisen. Bei Rückfragen können Sie sich an info@buergerstiftung-bremen.de wenden.

Bitte rechnen Sie 3 plus 4.

Diese Stiftungen und Unternehmen gehören dem Bündnis bereits an.

Weitere Beteiligte sind herzlich willkommen.

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Spenden Sie jetzt

IBAN DE94 2905 0101 0083 3088 33

Sonderkonto der Bürgerstiftung Bremen, Stichwort: Ukraine